Damit niemand glaubt, beim Weiterbau der B 10 von Gingen bis Geislingen herrsche Stillstand, findet nun (endlich) jene Bürgerinformtionsveranstaltung statt, die ursprünglich schon für 2021 geplant, dann jedoch wegen Corona verschoben worden war.
Jetziger Termin: Donnerstag, 28. April 2022 in der Ankenhalle in Kuchen (Jahnstraße 37) . Beginn: 20 Uhr. Anmeldung notwendig (siehe unten).
In der Einladung dazu betont die Pressestelle des Regierungspräsidiums Stuttgart, dass der Ausbau der B 10 „ein sehr bedeutendes Vorhaben“ sei, weil es sich bei der B 10 um „eine wichtige West-Ost-Verbindung im Straßennetz von Baden-Württemberg“ handle.
Für die Beteiligten an der Planung sowie für die Bürger seien bereits eine virtuelle Informationsveranstaltung und eine Trassenbegehung gemacht worden.
Weiter heißt es: „Die nun anstehende Informationsveranstaltung zum Neubau der B 10 zwischen Gingen-Ost und Geislingen-Ost findet in Präsenz statt.“ Es können also alle interessierten Bürger sowie Pressevertreter kommen.
Achtung: Anmeldung bis zum 31. März.
Eigentlich müsste man das Anmeldeformular auf der Homepage des Regierungspräsidiums aufrufen können – doch lässt sich der per Email versandte Link weder kopieren, noch findet sich auf der manuell aufgerufenen Homepage ein Weg zum Formular.
Deshalb schlagen wir vor, einfach die Pressestelle anzurufen und dort die Registrierung zum Besuch der Veranstaltung vorzunehmen.
Telefon: 0711/904 10002.
Es stellt sich wirklich die Frage, weshalb der Zugang zu dem Anmeldeformular derart verkompliziert wurde (oder haben die IT-Experten kein Verständnis für den Computer-Laien, weil neuerdings alles Online gemacht werden soll?).
Die Bürgerinformationsveranstaltung soll schließlich den Dialog zwischen allen Beteiligten ermöglichen. Neben verschiedenen Vorträgen zum Verkehrsgutachten und zum Lärmschutz werden runde Tische angeboten, an denen die fachlichen Themen mit den zuständigen Fachgutachtern und den Projektbeteiligten besprochen werden können.
Die geltenden Corona-Regelungen sind vor Ort zwingend einzuhalten. Die Teilneh-merzahl kann, vorbehaltlich der pandemischen Entwicklung, entsprechend der gelten-den Regelungen beschränkt werden. Bei einer Beschränkung der Teilnehmerzahl wird nach Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen entschieden. Die Anmel-dung dient unter anderem dazu alle Teilnehmenden auf die bis dahin geltenden Corona-Regelungen sowie damit verbundene Maßnahmen informieren zu können.